Endodontie

Endodontie ist im Volksmund die Zahnwurzelbehandlung. Stirbt ein Zahn aus irgendeinem Grund ab, gibt es im allgemeinen Schmerzen, und der Zahn muss entweder gezogen oder, wenn er erhalten werden soll, wurzelbehandelt werden. Die häufigsten Ursachen für das Absterben eines Zahnes sind:

  1. Karies (Löcher)
  2. Zahnunfälle (siehe auch Kinderzahnmedizin)

Bei einer Wurzelbehandlung wird das Zahnmark (Pulpa), also das Weichgewebe eines Zahnes vollkommen bis zur Wurzelspitze (Apex) entfernt (siehe dazu auch Kapitel Endodontie mit Laser). Die durch die Ausräumung der abgestorbenen Pulpa entstandenen Hohlräume im Zahninneren werden dann mit einer sterilen Wurzelfüllpaste abgefüllt.

Das Ziel einer Wurzelbehandlung ist die Erhaltung des Zahnes, wobei er schmerzfrei, keimfrei und entzündungsfrei funktionstüchtig sein muss. Der Weg dazu ist die sterile Wurzelfüllung aller Wurzelkanäle bis hin zur Wurzelspitze.

Es erstaunt nicht, dass die häufigsten Misserfolge von Wurzelbehandlungen sogenannte insuffiziente Wurzelfüllungen sind, also solche, die nur einen Teil der Wurzelkanäle abfüllen. Im restlichen, nicht abgefüllten Wurzelkanal verbleibt das abgestorbene Zahnmark, das als totes, eigenes Gewebe immer einerseits eine Entzündung auslöst und anderseits wird dieses marktote Gewebe von Fäulnisbakterien besiedelt, die eine Infektion im Knochen verursachen. Im Röntgenbild bezeichnet man einen solchen Herd als Zahngranulom (dunkle Flecken an der Wurzelspitze des Zahnes).

Die Infektion eines solchen Zahngranuloms im Knochen kann chronisch verlaufen, tut kaum weh, kann aber andere Organe im Körper über die Blutbahnen anstecken (infizieren) oder akut verlaufen, was mit irrsinnigem Zahnweh bis zum Abszess verbunden ist. Somit ist verständlich, dass tote, sogenannt devitale Zähne bei einem allgemein zahnärztlichen Untersuch geröntgt werden müssen, auch wenn sie nicht weh tun. Anhand einiger Fallbeispiele will ich das Thema Endodontie erläutern:

Die operative chirurgische Wurzelbehandlung spielt dann eine wichtige Rolle, wenn der Zugang zu den Wurzelkanälen bis hin zur Wurzelspitze durch Verkalkungen im Kanal, abgebrochene Instrumente des Zahnarztes, Stiftkronen, extrem abgekrümmte Kanäle oder ähnliches blockiert ist. Ein solcher beherdeter Zahn muss entweder gezogen oder, sofern man ihn erhalten möchte, operativ chirurgisch wurzelbehandelt werden. Dies bedeutet nichts anderes als dass die Wurzelspitzen des Zahnes mit dem Infektionsherd chirurgisch abgetrennt werden. Die beiden Fälle 4 und 5 sollen dabei das Vorgehen bei dieser Technik erläutern.

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