Allgemeine zahnärztliche Chirurgie

Unter allgemeiner zahnärztlicher Chirurgie versteht man die operative Entfernung tief frakturierter Zähne, verlagerter und überzähliger Zähne wie zum Beispiel Eck- und Weisheitszähne, Germektomie (d. h. operative Entfernung von Zahnkeimen). Ausserdem gehören auch die folgenden Gebiete dazu:

  • Freilegen und Anbinden von verlagerten Zähnen zur kieferorthopädischen Eingliederung
  • Entfernen von Zysten (Zystektomie und Zystostomie)
  • Wurzelspitzenresektion
  • Korrektur von Lippen- und Wangenbändchen
  • Präprothetische Massnahmen (-> z.B. Vestibulumplastik, Schlotterkammentfernung)
  • Regenerative Massnahmen für: Weichgewebe (GTR = guided tissue regeneration) und Knochenersatz (GBR = guided bone regeneration)

Die operativen Methoden erfordern, dass alle diese Probleme bei mir in der Praxis unter erhöhten Hygienemassnahmen durchgeführt werden.

Das Schwergewicht der allgemeinen zahnärztlichen chirurgischen Eingriffe liegt wohl in der Entfernung verlagerter Zähne, speziell der Weisheitszähne im Unterkiefer.

Liegt der verlagerte Weisheitszahn so tief im Knochen, dass seine Wurzeln bis zum Teil an den Unterkieferrand reichen, lasse ich vorgängig der Operation ein sogenanntes CT (Computer-Tomogramm) erstellen (s. Fall 2), das mir die dritte, räumliche Dimension zum Verlauf des bereits im Kapitel Implantologie, Fall 2 besprochenen, sensiblen Nerven im Unterkiefer zu den Wurzeln des Weisheitszahnes darstellt. Je nachdem, wo dieser Nerv verläuft, wird die Kraft zur Entfernung des Weisheitszahnes an verschiedenen Ansatzpunkten eingesetzt.

Obwohl dieser Nerv während der Operation nie verletzt wird, kann es aufgrund der engen Nachbarschaft des Nervkanals zu den Zahnwurzeln eine Blutung in den Kanal geben, was zu einer zwar zeitlich begrenzten, aber sehr unangenehmen Druckanästhesie der Lippe führt.

Die folgenden fünf Fälle sollen einen Eindruck zur zahnärztlichen Chirurgie geben.

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